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Kfz
Haftpflichtversicherung
Es
besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer
Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese umfasst die Befriedigung
begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche,
die aufgrund gesetzlicher Haftplichtbestimmungen gegen
den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen
erhoben werden, wenn durch die Verwendung des versicherten
Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen
beschädigt oder zerstört werden oder ein sonstiger Vermögensschaden
entsteht.
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung dient nicht nur dem Schutz
des Versicherungsnehmers, sondern garantiert auch dem
Geschädigten Ersatz für erlittene Schäden.
Versichert
ist der Lenker, der Eigentümer, der Halter, Mitfahrer,
Personen, die das Kraftfahrzeug einweisen und jeder,
der eine entsprechende Lenkerberechtigung besitzt und
mit Willen des Halters das Fahrzeug verwendet.
Die
ab 1.1.2012 gültige Mindestpauschalversicherungssumme beträgt
EUR 7,000.000,-- für Personen- und Sachschäden
und die Pauschalver-sicherungssumme für bloße Vermögensschäden
beträgt EUR 70.000,--. Die
Mindestsummen für Omnibusse und Fahrzeuge für GGBG-Transporte wurden ebenfalls
angehoben - hier gelten jedoch gesonderte Summenstaffelungen.
Expertentipp! Da
der Kraftfahrzeughalter im Sinne des Gesetzes im Schadensfall
unter Umständen unbegrenzt haftet, sind höhere Versicherungssummen
empfehlenswert, um so mehr, als die Prämienerhöhung
im Vergleich zur Summenerhöhung sehr gering ist.

Kfz
Kaskoversicherung
Die
Kfz-Kaskoversicherung leistet Ersatz bei Beschädigung,
Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs oder
der im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten
Teile. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf
die Sonderausstattung und das Zubehör. Das Wesen der
Kaskoversicherung besteht darin, dass der Schaden am
Fahrzeug ersetzt wird, ohne dass die Frage des Verschuldens
zu prüfen ist. Die Kfz-Kaskoversicherung wird als Elementarkaskoversicherung
und als eine Kollisionskaskoversicherung angeboten.
Die
Elementarkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Naturgewalten
(unmittelbaren Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag,
Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser,
Überschwemmungen und Sturm), Brand und Explosion, Diebstahl,
Raub oder unbefugten Gebrauch sowie durch Berührung
mit Haarwild.
Die
Kollisionskaskoversicherung ersetzt zusätzlich sowohl
Schäden infolge eines Unfalls als auch Beschädigungen
durch Vandalismus. Über besondere Vereinbarung kann
auch bei Fahrzeugen bis 1 t Nutzlast eine Vereinbarung
über den Ersatz von Bruchschäden an der Verglasung ohne
Rücksicht auf die Schadenursache getroffen werden.
Expertentipp
für Haftpflicht und Kasko! Bei Ankauf eines
neuen Kfz nicht gleich die Haftpflicht- und Kaskoversicherung
beim Autohändler abschließen, da dieser in den seltensten
Fällen wirklich eine optimale Produktberatung durchführen
kann und eine weitere Betreuung des Kunden nicht immer
gewährleistet ist. Es empfiehlt sich also unbedingt
vor Auslieferung des Kfz mit dem Versicherungsmakler
Kontakt aufzunehmen, da dieser ständig den Markt beobachtet
und das optimale Produkt anbieten kann und eine weitere
Betreung mit Sicherheit gewährleistet ist.

Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung
Die
Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten
der Geltendmachung von Schadener-satzansprüchen, wenn
das eigene Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt
wurden. Ersetzt werden auch die Kosten eines gegen den
Lenker eingeleiteten Strafverfahrens. Sie vergütet auch
die Kosten für die Vertretung im Verfahren wegen Entziehung
der Lenkerberechtigung. Ebenfalls eingeschlossen ist
die Rechtsvertretung in Verfahren zur Wiederausfolgung
des Führerscheins. Ein Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz,
der sich auf Verträge bezieht, die das versicherte Fahrzeug
betreffen (z.B.: Kauf- oder Leasingverträge, Reparaturen),
kann vereinbart werden und dient auch zur Abwehr von
Ansprüchen, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben
werden.

Lenker-Rechtsschutzversicherung
Die
Lenker-Rechtsschutzversicherung kommt dem Lenker eines
fremden Fahrzeuges, der einen Schaden erleidet, zugute
und umfasst im Wesentlichen den Umfang der Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung.

Kfz-Insassen-Unfallversicherung
Die
Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist - als eine Sonderform
der Unfallversicherung - eine auf die Unfallgefahren
bei Benützung eines Kfz beschränkte Versicherung. Der
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im ursächlichen
Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem
Einweisen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers. Unfälle
beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.
Expertentipp!
Die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung ist
im Falle selbstverschuldeter Unfälle von besonderer
Bedeutung, da der schuldtragende Lenker aus seiner Kfz-Haftpflichtversicherung
keinerlei Ersatzleistungen erhält und auf die (unter
Umständen sehr niedrigen) Leistungen der Sozialversicherung
angewiesen ist.

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