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Lebensversicherung
Der
Versicherer verpflichtet sich, zu einem bestimmten Zeitpunkt
z.B. Tod oder Erreichen eines bestimmten Alters der
versicherten Person die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme
an den Begünstigten auszuzahlen. Zusätzlich zur Versicherungssumme
wird die - im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur
geschätzte - Gewinnbeteiligung ausgezahlt.
Vertragsmöglichkeiten
sind:
Pensionszusatzversicherung
(die staatlich geförderte "Zukunftsvorsorge")
Die
"Zukunftsvorsorge" wurde als
Vorsorgeprodukt mit staatlich geförderten Prämien geschaffen.
Hier die Eckdaten:
Die
staatliche Prämie beträgt mind. 8,5 % und max. 13,5
% p.a. und wird jährlich neu festgelegt. Für 2011
beträgt sie 8,5 %.
Die
Veranlagung erfolgt zu 40 % in heimischen Unternehmen
und die restlichen 60 % in internationalen Anleihen.
Aufgrund
der garantierten Steuerbefreiung gibt es keine Versicherungssteuer;
keine Kapital-, Einkommen- und Spekulationssteuer und
keine Einkommensteuer bei widmungsgemäßer Verwendung
auf die Rentenzahlung.
Die
Mindestveranlagungsdauer beträgt 10 Jahre und die Auszahlung
in Form einer Rente ist ab dem 40. Lebensjahr möglich.
Entsprechend
der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kapitalgarantie
wird nach Ablauf von 10 Jahren bei widmungsgemäßer Verwendung
das angesparte Kapital und die erstatteten Prämien garantiert.
Expertentipp!
Es wird empfohlen, nicht gleich bei der erstbesten
Bank ohne Vergleiche zu unterschreiben. Es werden auf
dem Markt verschiedenste Produktvarianten angeboten,
welche auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, jedoch
bei genauerer Betrachtung dann doch unterschiedlich
sind. Eben diese Unterschiede arbeiten wir für unsere
Kunden heraus.
Ab-
und Erlebensversicherung
Diese
Versicherung stellt eine Kombination aus Versicherungsschutz
und Kapitalaufbau dar. Die Versicherungssumme wird fällig,
wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der vereinbarten
Laufzeit stirbt oder wenn er den Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer erlebt.
Risikoversicherung
(kurzfristige Ablebensversicherung)
Einziger
Versicherungsfall ist das Ableben der versicherten Person.
Mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erlischt
die Versicherung vollständig, ohne dass der Versicherer
eine Leistung zu erbringen oder Prämienrückerstattung
zu gewähren hat.
Risikoversicherungen
werden häufig zur Besicherung von Krediten (Darlehen)
abgeschlossen. Es wurden einige Sonderformen entwickelt,
die den Tilgungsplänen der besicherten Kredite angepasst
sind (z.B. Abnahme der Versicherungssumme mit der sich
verringernden Restschuld). Bezugsberechtigter ist der
Kreditgeber.
Rentenversicherung
Der
Versicherer stellt bei Fälligkeit des Vertrages eine
monatliche Rente zur Verfügung. Je nach vertraglicher
Vereinbarung wird die Rente lebenslang oder nur für
eine bestimmte Zeit gezahlt. Die Vereinbarung, nach
dem Ableben des Versicherten an die Hinterbliebenen
weiterhin eine Rente oder aber den restlichen Kapitalbetrag
zu zahlen, ist möglich.
Fondsgebundene
Lebensversicherung
Die
fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen
im Ab- und Erlebensfall. Sie heißt fondsgebunden, da
die Veranlagung in einem Investmentfonds in Form von
Fondsanteilen erfolgt.
Im
Gegensatz zu den herkömmlichen Lebensversicherungen
besteht die Möglichkeit, die Deckungsrückstellung in
Investmentfonds mit - vom Versicherungsnehmer gewählter
- unterschiedlicher Risikogewichtung zu investieren.
Wobei zwischen Investmentfonds mit großem Anteil an
Aktien und solchen mit überwiegend festverzinslichen
Anleihen zu unterscheiden ist.
Studiengeldversicherung
(Ausbildungsversicherung)
Als
Ablauf der Versicherung (Termfix) wird der voraussichtliche
Studienbeginn des Kindes gewählt. Das Kapital wird auch
dann ausbezahlt, wenn der Versicherte diesen Zeitpunkt
nicht erlebt oder der Bezugsberechtigte nicht studiert.
Aussteuerversicherung
Die
Versicherungssumme wird am Hochzeitstag des versicherten
Kindes fällig, wobei das Kind aber ein im Versicherungsvertrag
vereinbartes Mindestalter erreicht haben muss. Heiratet
das Kind nicht, dann wird die Versicherungssumme auf
jeden Fall am Schluss jenes Versicherungsjahres fällig,
in das die Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes
fällt.
„Dread-Disease"-Versicherung
Versicherungsfall
ist der Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen oder
die vollständige Erwerbsunfähigkeit. Schwere Erkrankungen,
die eine Auszahlung der Versicherungssumme bewirken,
sind Herzinfarkt, Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall,
Nierenversagen,
Organtransplantation, Multiple Sklerose, Lähmungen (Paraplegie
und Tetraplegie) und Erblindung. Die „Dread-Disease"-Versicherung
wird zumeist als Zusatzversicherung zu anderen Lebensversicherungsvarianten
angeboten.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Versicherungsfall
ist die voraussichtliche dauernde Berufsunfähigkeit
in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls
der versicherten Person. Dieser Zustand tritt dann ein,
wenn die Fähigkeiten und Kenntnisse der versicherten
Person auf mehr als die Hälfte derjenigen eines Gesunden
herabgesunken sind.

Krankenversicherung
Der
Versicherer verpflichtet sich, je nach vertraglicher
Vereinbarung gegenüber der versicherten Person zum Ersatz
der Kosten, die durch medizinisch notwendige Heilbehandlung
wegen Krankheit oder Unfallsfolgen sowie Entbindung
entstanden sind, zum Ersatz der Kosten der Zahnbehandlung,
zur Leistung eines Tag- bzw. Krankengeldes oder zur
Übernahme der Kosten des Aufenthaltes in einem Pflegeheim.
Die
Leistungspflicht des Versicherers beginnt nach Annahme
des Antrages, jedoch nicht vor dem in der Polizze angeführten
Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf der im Vertrag
vereinbarten Wartezeit.
Vertragsmöglichkeiten
sind:
Spitalskostenversicherung
Die
Versicherung der Kosten einer stationären Behandlung
im Krankenhaus deckt die Aufenthalts- und Behandlungskosten
(Operation, Bestrahlung usw.) einschließlich aller Nebenkosten
und die Transportkosten zum und vom Krankenhaus. Für
Entbindungen zu Hause wird meist ein Pauschalbetrag
bezahlt. Die meisten Versicherer besitzen Verträge mit
bestimmten Krankenhäusern, die eine direkte Verrechnung
der Kosten ermöglichen (z.B. Scheckkartensystem) und
den Versicherungsnehmer davon befreien, die anfallenden
Kosten vorerst aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren.
Versicherung
der Kosten ambulanter ärztlicher Behandlung
Dieser
Tarif deckt die Kosten der ambulanten Heilbehandlung
wie Honorare für praktische und Fachärzte, für Ordination
und Hausbesuche, Weggebühren, Heilmittel (Medikamente)
und Heilbehelfe soweit diese nicht durch den jeweiligen
Sozialversicherungsträger ersetzt werden.
Krankenhaus-Taggeldversicherung
Die
Krankenhaus-Taggeldversicherung leistet für jeden Tag
eines stationären Krankenhausaufenthaltes den vereinbarten
Betrag ohne Rücksicht auf die tatsächlich entstehenden
Kosten.
Krankengeldversicherung
Die
Krankengeldversicherung leistet für jeden Tag der völligen
Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Betrag, längstens
für zusammen 364 Tage innerhalb dreier Versicherungsjahre.
Pflegegeldversicherung
Dieser
Vertrag übernimmt die Kosten des Aufenthaltes in einem
Pflegeheim oder die Kosten professioneller Hilfe in
den eigenen vier Wänden in vereinbarter Höhe.
Reisekrankenversicherung
Für
alle EU-Länder bzw. Staaten des EWR und für alle Länder,
mit denen Österreich ein zwischenstaatliches Abkommen
über soziale Sicherheit geschlossen hat, werden vom
jeweiligen Sozialversicherungsträger die gesamten Kosten
der Heilbehandlung übernommen. In allen übrigen Staaten
(z.B. Schweiz, Ungarn, USA) müssen die anfallenden Kosten
vom Patienten bezahlt werden, wobei lediglich die im
Inland für die in Anspruch genommene Behandlung geltende
Vergütung nach dem Kassentarif ersetzt wird. Die Differenz
zwischen Vergütung und tatsächlich angefallenen Kosten
wird von der Reisekrankenversicherung abgedeckt.
Versicherung
der Kosten von konservierender Zahnbehandlung und Zahnersatz
Diese
Variante übernimmt die Kosten der Zahnbehandlung und
auch des Zahnersatzes (Prothesen, Kronen etc.). Bei
den meisten Tarifen ist die jährliche Leistung ziffernmäßig
begrenzt und ein Selbstbehalt im Ausmaß von bis zu 50%
vorgesehen.

Unfallversicherung
Die
Unfallversicherung stellt nach einem Unfallereignis
bestimmte Kapitalsummen bereit. Im Unterschied zur gesetzlichen
Sozialversicherung erbringt die private Unfallversicherung
Leistungen nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch
bei Freizeit- und Sportunfällen.
Der
Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges
Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch
auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung
oder den Tod des Versicherten nach sich zieht.
Die
Leistungen können je nach Wunsch gewählt werden für
die Folgen einer dauernden Invalidität, für den Todesfall,
für Taggeld, für Spitalgeld und für den Ersatz der Unfallkosten
(Heil-, Bergungs- und Rückholkosten).
Expertentipp! Aufgrund
ständig zunehmender Freizeitaktivitäten gewinnt die
private Unfallversicherung immer mehr an Bedeutung,
da beim Freizeitunfall die Absicherung und Erhaltung
des Lebensstandards durch die gesetzliche Sozialversicherung
nicht mehr gewährleistet ist.
Ebenso
besteht für Hausfrauen und Schüler sowie für jüngere
arbeitende Menschen aufgrund ihrer geringen Sozialversicherungsjahre
ein besonderer Bedarf an einer privaten Unfallversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Ziel der Berufsunfähigkeits-Vorsorge ist es, die durch
Berufsunfähigkeit - d.h. der zuletzt ausgeübte Beruf kann aufgrund eines
Unfalls, Kräfteverfalls oder einer Krankheit voraussichtlich ununterbrochen für
mehr als 6 Monate gar nicht oder nur eingeschränkt ausgeübt werden -
entstandene Einkommenslücke zu schließen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die
entstandene Einkommenslücke. Als Zusatz zu einer Lebensversicherung bzw.
Pensionsvorsorge oder als eigenständige Lösung.

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