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Betriebshaftpflichtversicherung
Die
Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Schadenersatzversicherung
gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen aus
betrieblicher Tätigkeit, d.h. sie deckt begründete Haftpflichtforderungen
bzw. wehrt unbegründete Haftpflichtforderungen ab.

Managerhaftpflichtversicherung
Die
Managerhaftpflichtversicherung bezahlt gerechtfertigte
Schadenersatzansprüche gegen Manager und trägt die Kosten
der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
Manager
haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen
und sie müssen im Schadensfall beweisen, dass ihre Entscheidung
richtig war.
Sie
ist wichtig für die versicherte Person selbst, da diese
finanziell abgesichert ist, aber auch für das versicherte
Unternehmen, da dieses die Sicherheit erhält, dass bei
einer Inanspruchnahme des Managers finanzielle Mittel
vorhanden sind.

Betriebsunterbrechnungsversicherung
Die
Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Versicherung,
die im Falle einer Betriebsunterbrechung dem Betriebsinhaber
den dadurch entstehenden finanziellen Nachteil ersetzt.
Versichert ist der Deckungsbeitrag bei einer teilweisen
oder gänzlichen Unterbrechung des versicherten Betriebes.
Versicherungsmöglichkeiten
sind: Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung Total-Betriebsunterbrechungsversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung
für freiberuflich und selbständig Tätige Maschinen-
und Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung

EDV-Versicherung
(Elektronikversicherung)
Die
EDV-Versicherung versichert Hardware (PC, Drucker, Fax
usw.) zum Neuwert gegen plötzlich von außen einwirkende
Gefahren wie z.B. Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung,
Flüssigkeiten aller Art, Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
etc. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur und Ersatzteilbeschaffung.
Versicherungsmöglichkeiten
sind: Informationsverlust- und Datenträgerversicherung Mehrkostenversicherung Computermissbrauchversicherung

Einbruchdiebstahlversicherung
Die
Einbruchdiebstahlversicherung versichert vollbrachten
oder versuchten Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten.
Vergütet
wird der Wiederbeschaffungswert der entwendeten, zerstörten
bzw. beschädigten Sachen sowie der darin befindlichen
Adaptierungen sowie Kosten für notwendige Schlossänderungen.
Als
Einbruchdiebstahl gilt nur das gewaltsame Eindringen
oder Einsteigen, das Öffnen mittels falscher Schlüssel
oder "Einbrecherwerkzeug" , das Einschleichen
und Verborgenhalten in diebischer Absicht sowie das
Eindringen mittels richtiger Schlüssel, die durch eine
der vorerwähnten Einbruchsmöglichkeiten oder durch Raub
besorgt wurden.
Keine
Haftung besteht für Gelegenheits- oder Ladendiebstahl.

Feuerversicherung
Die
Feuerversicherung versichert alle im Eigentum des Unternehmens
stehenden Sachen zum Neu- oder Zeitwert gegen Brand,
Blitzschlag und Explosion.
Expertentipp!
Es empfiehlt sich, Aufräum-, Abbruch-, De- und Remontage-
sowie Feuerlöschkosten in ausreichendem Umfang mitversichern
zu lassen, da Aufräum-, Abbruchkosten usw. enorme Kosten
verursachen können. Auch für die Beseitigung von Sondermüll
sollte eine ausreichende Versicherungssumme festgelegt
werden.

Glasbruchversicherung
Bei
der Glasbruchversicherung wird der Schaden ersetzt,
der am versicherten Glas selbst durch Zerbrechen entstanden
ist. Beschädigungen an der Oberfläche des Glases wie
z.B. Kratzer oder Schrammen sind nicht im Deckungsumfang
enthalten, auch für Schäden an den Fassungen und Umrahmungen
der Gläser wird nicht gehaftet.
Folgendes
ist zusätzlich aufgrund besonderer Vereinbarung versicherbar: Schäden
durch Gewalttätigkeiten anläßlich einer öffentlichen
Ansammlung oder Kundgebung Kosten zur Beseitigung
und Wiederanbringung von Hindernissen (z.B. Schutzgitter)
Kosten einer erforderlichen Notverglasung und Kosten
für Gerüste

Leitungswasserschadenversicherung
Bei
der Leitungswasserschadenversicherung werden jene Schäden
ersetzt, die an der versicherten Sache dadurch entstehen,
dass Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen
Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs-
oder Zentralheizungsanlagen austritt.
Bei
der Versicherung von Gebäuden sind zusätzlich gedeckt:
Kosten
der Behebung von Bruchschäden von Zu- und Ableitungsrohren
innerhalb des Gebäudes, wobei der Rohraustausch mit
2m Rohrlänge begrenzt sein kann. Frostschäden an
den Zu- und Ableitungsrohren sowie an den an die Leitung
angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, Auftaukosten
Suchkosten Aufräumungs-, Abbruch-, Reinigungs-
sowie De- und Remontagekosten
Expertentipp!
Um über einen optimalen Versicherungsschutz zu verfügen,
sollten folgende Deckungserweiterungen mitversichert
werden:
Einschluss
von Korrosionsschäden, Rohraustausch von mind. 6m Rohrlänge
oder mehr. Schäden an angeschlossenen Einrichtungen
und Armaturen, soweit deren Austausch oder Reparatur
im Zuge einer Rohrbruchbehebung notwendig ist. Behebung
von Verstopfungs- und Dichtungsschäden. Zuleitungsrohre
außerhalb des Gebäudes innerhalb oder auch außerhalb
des Versicherungsgrundstücks. Datenträger, Akte,
Pläne, etc. Sofern besonders gefahrenerhöhende Anlagen
wie Klimaanlage, Schwimmbecken, wasserführende Fußbodenheizung,
Solaranlage oder eine umfangreiche Ausstattung an wasserführenden
Leitungen wie bei Fremdenbeherbungsbetrieben vorhanden
sind, ist dies bei der Versicherung von Gebäuden besonders
zu beachten.

Sturmschadenversicherung
Die
Sturmschadenversicherung deckt folgende Gefahren ab: Sturm
(Windgeschwindigkeit mehr als 60 km/h) Hagel Schneedruck
Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
Ersetzt
wird der Wert der versicherten Sache, wenn deren Zerstörung
oder Beschädigung auf der unmittelbaren Einwirkung der
genannten Schadenereignisse beruht oder die unvermeidliche
Folge eines solchen Ereignisses ist (z.B. Eindringen
von Niederschlagswasser) oder dadurch hervorgerufen
wird, dass Teile der versicherten oder benachbarten
Gebäude oder andere Gegenstände durch das Schadenereignis
auf die versicherten Sachen geworfen werden.

Maschinenbruchversicherung
Bei
der Maschinenbruchversicherung sind explizit angeführte
Maschinen, maschinelle Einrichtungen und Apparate, sofern
diese betriebsfertig aufgestellt sind, gegen unvorhergesehene
und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung
versichert.
Grundlage
für die Ermittlung der Versicherungssumme ist der am
Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen,
wobei die Kosten für Fracht, Zoll und Montage zu berücksichtigen
sind.
Die
Ersatzleistung erfolgt unter Berücksichtigung eines
Selbstbehaltes bei einem Totalschaden zum Zeitwert,
bei einem Teilschaden zu den Wiederherstellungskosten.
Maschinenfundamente
und Einmauerungen gelten nur gegen zusätzliche Vereinbarung
versichert. Das Feuer- und Diebstahlrisiko sind in dieser
Sparte normalerweise nicht mitversichert.

Bauwesenversicherung
Die
Bauwesenversicherung bietet Absicherung vor finanziellem
Verlust durch völlige oder teilweise Zerstörung einer
Bauleistung während der Bauphase.
Der
Bauherr oder Bauunternehmer ist entweder projektbezogen
für ein bestimmtes Bauwerk oder pauschal versicherbar.
Arbeiten von Bauhandwerkern und Professionisten können
mitversichert werden.

Transportversicherung
Die
Transportversicherung bietet Ersatz für Schäden, die
unmittelbar am versicherten Gut bzw. Objekt entstehen.
Sie gilt für Güter, die z.B. per Bahn, Auto, Post, Flugzeug
oder Schiff befördert werden. Gedeckt sind die Grundgefahren
bei Land-, See- und Lufttransporten wie Elementarereignisse,
Feuer, Transportmittelunfälle bzw. Flugzeug- und Schifffahrtunfälle.
Besondere
Gefahren wie z.B. Diebstahl oder Vernässung können aufgrund
einer Sondervereinbarung mitversichert werden.

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