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Haushaltsversicherung
Die
Haushaltsversicherung schützt in der Regel Ihren Wohnungsinhalt
vor folgenden Gefahren:
Feuer,
Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz Sturm,
Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
Einbruchdiebstahl, Vandalismus Glasbruch Austritt
von Leitungswasser
Sie
bietet auch eine Privathaftpflichtversicherung, die
den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter
schützt. Es sind somit die wichtigsten Risiken abgedeckt,
die im Schadenfall zu einer wirtschaftlichen Belastung
des Versicherungsnehmers führen können.
Sie
ist grundsätzlich Neuwertversicherung und ermöglicht
die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte
ohne zusätzliche Eigenleistungen. Eine etwaige Unterversicherung
bis zu 10% der Ver-sicherungssumme bleibt, soweit nichts
anderes vereinbart wurde, unberücksichtigt.
1.
Expertentipp Zur Vermeidung einer Unterversicherung
ist gerade in dieser Sparte eine regelmäßige Überprüfung
der versicherten Werte (z.B. bei Neuanschaffungen) und
eine allfällige Anpassung der Versicherungssumme notwendig.
2.
Expertentipp Wenn die Wohnung auch für noch so
kurze Zeit verlassen wird, sind volle Leistungen nur
dann sichergestellt, wenn - vorhandene Schlösser
versperrt, Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und
alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten
verschlossen sind, - Behältnisse für Geld,
Schmuck und dergleichen ordnungsgemäß versperrt und -
sämtliche vereinbarte Sicherungsmaßnahmen (wie
etwa Alarmanlagen, Rollgitter etc.) vollständig angewendet
worden sind.
3.
Expertentipp Es ist auch sehr hilfreich, wenn
Aufzeichnungen über wertvolle Gegenstände und Schmuck
sowie Fotos darüber angefertigt werden.
Noch
ein wichtiger Hinweis!
Die
in der Haushaltsversicherung integrierte Privat- und
Sporthaftpflichtversicherung hat grundsätzlich Gültigkeit
für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner
oder Lebensgefährten und deren minderjährige Kinder.
Bei
Kindern endet jedoch der Versicherungsschutz in der
Regel bei Erreichen der Volljährigkeit. Es muss daher
darauf geachtet werden, dass dann ein zusätzlicher Versicherungsschutz
einzuholen ist.

Eigenheimversicherung
Mit
der Eigenheimversicherung können folgende Sparten abgedeckt
werden:
Feuerversicherung Brand,
Blitzschlag, Explosion. Schäden durch indirekten Blitz.
Einfriedungen und Kulturen. Solar- und Antennenanlagen
am Gebäude oder auf dem Grundstück.
Sturmschadenversicherung Sturm,
Hagel, Schneedruck. Solar- und Antennenanlagen am Gebäude
oder auf dem Grundstück. Schäden am Gebäude durch
Hochwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge,
Lawinen, Kanalrückstau durch Witterungsniederschläge.
Schäden an innen liegenden Gebäudeteilen durch Witterungsniederschläge.
Markisen.
Leitungswasserversicherung Rohrersatz
von 6m - unbegrenzt. Bruchschäden auch durch Korrosion.
Schäden durch Dichtungsmängel und Verstopfung. Wasserverlust
nach einem Schaden. Neuwertentschädigung für Tapeten,
Malerei, Wand- und Bodenbeläge.
Haftpflichtversicherung Haus-
und Grundstückshaftpflicht. Bauherrenhaftpflicht. Umweltstörung.
Wichtiger
Hinweis! Wenn Gebäude (auch Mietshäuser und Eigentumswohnhäuser)
länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen werden,
sind alle Wasserzuleitungen abzusperren.

Rechtsschutzversicherung
Der
Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen des Versicherten und trägt die dem Versicherten
dabei entstehenden Kosten. Die Rechtsschutzversicherung
kann für verschiedene Lebensbereiche abgeschlossen werden.
Es
existiert ein mannigfaltiges Angebot an Vertragsvarianten,
die es dem Versicherungsnehmer ermöglichen, ein auf
seine speziellen Bedürfnisse maßgeschneidertes Produkt
zu wählen.
Vertragsmöglichkeiten
sind:
Fahrzeug-Rechtsschutz,
Lenker-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz,
Betriebs-Rechts-schutz, Arbeitsgerichts-Rechtsschutz,
Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz,
Allge-meiner Vertrags-Rechtsschutz, Rechtsschutz für
Grundstückseigentum und Miete, Rechtsschutz aus Erb-
und Familienrech.

Transportversicherung
Die
für den „Normalverbraucher" wichtigste Variante
der Transportversicherung ist die Reisege-päckversicherung.
Diese bietet Versicherungsschutz für das gesamte Reisegepäck,
technische Geräte, Sportgeräte, Schmuck, Uhren sowie
Pelze, sofern die versicherten Gegenstände sicher verwahrt
wurden (z.B. in einem Beherbergungsbetrieb oder in einem
verschlossenen Raum). Die Versicherung übernimmt auch
die Kosten der Wiederbeschaffung von Dokumenten.
Nicht
versichert sind unter anderem Geld,Wertpapiere, Fahrzeuge
und Gegenstände, die zur Ausübung des Berufs mitgeführt
werden.
Die
Waren-Transportversicherung bietet Versicherungsschutz
für Güter während der Dauer von Beförderungen zur See,
zu Lande, auf Binnengewässern oder in der Luft. Sie
ist eine Schadenersatzversicherung und deckt nicht nur
die Gefahren während des Transports, sondern auch während
transportbedingter Aufenthalte und Lagerungen.
Die
versicherten Güter sind in der Grunddeckung gegen Verlust
und Beschädigung in Folge einer Strandung, Schiffbruch,
Transportmittelunfall, Brand, Naturkatastrophen sowie
dem Einsturz von Lagergebäuden versichert.
Von
der Versicherung nicht umfasst sind unter anderem die
Gefahren des Krieges, des Streiks, der behördlichen
Beschlagnahme und der Veruntreuung sowie Schäden, die
durch Verzögerung, Mangelhaftigkeit des beförderten
Gutes und durch Beförderung in offenen Transportmitteln
entstanden sind.
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