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Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung schützt in der Regel Ihren Wohnungsinhalt vor folgenden Gefahren:

Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz
Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
Einbruchdiebstahl, Vandalismus
Glasbruch
Austritt von Leitungswasser

Sie bietet auch eine Privathaftpflichtversicherung, die den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt. Es sind somit die wichtigsten Risiken abgedeckt, die im Schadenfall zu einer wirtschaftlichen Belastung des Versicherungsnehmers führen können.

Sie ist grundsätzlich Neuwertversicherung und ermöglicht die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte ohne zusätzliche Eigenleistungen. Eine etwaige Unterversicherung bis zu 10% der Ver-sicherungssumme bleibt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, unberücksichtigt.

1. Expertentipp
Zur Vermeidung einer Unterversicherung ist gerade in dieser Sparte eine regelmäßige Überprüfung der versicherten Werte (z.B. bei Neuanschaffungen) und eine allfällige Anpassung der Versicherungssumme notwendig.

2. Expertentipp
Wenn die Wohnung auch für noch so kurze Zeit verlassen wird, sind volle Leistungen nur dann sichergestellt, wenn
-  vorhandene Schlösser versperrt, Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der
   Versicherungsräumlichkeiten verschlossen sind,
-  Behältnisse für Geld, Schmuck und dergleichen ordnungsgemäß versperrt und
-  sämtliche vereinbarte Sicherungsmaßnahmen (wie etwa Alarmanlagen, Rollgitter etc.) vollständig
   angewendet worden sind.

3. Expertentipp
Es ist auch sehr hilfreich, wenn Aufzeichnungen über wertvolle Gegenstände und Schmuck sowie Fotos darüber angefertigt werden.

Noch ein wichtiger Hinweis!

Die in der Haushaltsversicherung integrierte Privat- und Sporthaftpflichtversicherung hat grundsätzlich Gültigkeit für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten und deren minderjährige Kinder.

Bei Kindern endet jedoch der Versicherungsschutz in der Regel bei Erreichen der Volljährigkeit. Es muss daher darauf geachtet werden, dass dann ein zusätzlicher Versicherungsschutz einzuholen ist.

Eigenheimversicherung

Mit der Eigenheimversicherung können folgende Sparten abgedeckt werden:

Feuerversicherung
Brand, Blitzschlag, Explosion. Schäden durch indirekten Blitz. Einfriedungen und Kulturen. Solar- und Antennenanlagen am Gebäude oder auf dem Grundstück.

Sturmschadenversicherung
Sturm, Hagel, Schneedruck. Solar- und Antennenanlagen am Gebäude oder auf dem Grundstück.
Schäden am Gebäude durch Hochwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Lawinen, Kanalrückstau durch Witterungsniederschläge. Schäden an innen liegenden Gebäudeteilen durch Witterungsniederschläge. Markisen.

Leitungswasserversicherung
Rohrersatz von 6m - unbegrenzt. Bruchschäden auch durch Korrosion. Schäden durch Dichtungsmängel und Verstopfung. Wasserverlust nach einem Schaden. Neuwertentschädigung für Tapeten, Malerei, Wand- und Bodenbeläge.

Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundstückshaftpflicht. Bauherrenhaftpflicht. Umweltstörung.

Wichtiger Hinweis!
Wenn Gebäude (auch Mietshäuser und Eigentumswohnhäuser) länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen werden, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten und trägt die dem Versicherten dabei entstehenden Kosten. Die Rechtsschutzversicherung kann für verschiedene Lebensbereiche abgeschlossen werden.

Es existiert ein mannigfaltiges Angebot an Vertragsvarianten, die es dem Versicherungsnehmer ermöglichen, ein auf seine speziellen Bedürfnisse maßgeschneidertes Produkt zu wählen.

Vertragsmöglichkeiten sind:

Fahrzeug-Rechtsschutz, Lenker-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Betriebs-Rechts-schutz, Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Allge-meiner Vertrags-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, Rechtsschutz aus Erb- und Familienrech.

Transportversicherung

Die für den „Normalverbraucher" wichtigste Variante der Transportversicherung ist die Reisege-päckversicherung. Diese bietet Versicherungsschutz für das gesamte Reisegepäck, technische Geräte, Sportgeräte, Schmuck, Uhren sowie Pelze, sofern die versicherten Gegenstände sicher verwahrt wurden (z.B. in einem Beherbergungsbetrieb oder in einem verschlossenen Raum). Die Versicherung übernimmt auch die Kosten der Wiederbeschaffung von Dokumenten.

Nicht versichert sind unter anderem Geld,Wertpapiere, Fahrzeuge und Gegenstände, die zur Ausübung des Berufs mitgeführt werden.

Die Waren-Transportversicherung bietet Versicherungsschutz für Güter während der Dauer von Beförderungen zur See, zu Lande, auf Binnengewässern oder in der Luft. Sie ist eine Schadenersatzversicherung und deckt nicht nur die Gefahren während des Transports, sondern auch während transportbedingter Aufenthalte und Lagerungen.

Die versicherten Güter sind in der Grunddeckung gegen Verlust und Beschädigung in Folge einer Strandung, Schiffbruch, Transportmittelunfall, Brand, Naturkatastrophen sowie dem Einsturz von Lagergebäuden versichert.

Von der Versicherung nicht umfasst sind unter anderem die Gefahren des Krieges, des Streiks, der behördlichen Beschlagnahme und der Veruntreuung sowie Schäden, die durch Verzögerung, Mangelhaftigkeit des beförderten Gutes und durch Beförderung in offenen Transportmitteln entstanden sind.

 

 

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